Die Facharbeit

Die Facharbeit

 

  1.  Vorbereitung und ThemenfindungEine Facharbeit ist an die Teilnahme an einem Leistungskurs gebunden, ihr Thema muss dem jeweiligen Leistungsfach zuzuordnen sein. Schülerinnen und Schüler unterbreiten entweder der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter einen eigenen Themenvorschlag, der ihren Interessen entspricht, oder lassen sich über das mögliche Thema einer Facharbeit beraten. Über die Zulassung eines Themas für eine Facharbeit entscheidet die Kursleiterin bzw. der Kursleiter.In jedem Fall sollte die Verfasserin bzw. der Verfasser einer Facharbeit dem Thema ein besonderes Interesse entgegenbringen, ggf. auch persönlich betroffen sein, denn eine durch die Sache bedingte Motivation ist Grundvoraussetzung für das Ge- lingen eines so umfangreichen und anspruchsvollen Vorhabens.
  2.  Themenstellung einer Facharbeit
    – Das Thema einer Facharbeit muss auf einen überschaubares Stoffgebiet aus dem jeweiligen Leistungsfach begrenzt sein.
    – Es muss konkret sein. (Nicht:“Wie ist die Welt entstanden?“ sondern:“Die Weltentstehungslehre bei Lukrez im Vergleich mit …“)

– Eine bloße Beschreibung von Sachverhalten genügt nicht, sondern es müssen alle Anforderungsbereiche der EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung) berücksichtigt werden:

Anforderungsbereich I:
Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang;

Beschreibung und Anwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.

Anforderungsbereich II:

Selbständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sach- verhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang;
selbständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammen- hänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.

Anforderungsbereich III:

Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Lösungen Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen und das eigene Vorgehen kritisch zu beurteilen. Dabei werden aus den gelerntenMethodenundVerfahren,diezurBewältigungder Aufgabe geeigne- ten selbständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.

  •  Das Thema muss einerseits eigenes Nachforschen, Nachdenken und kritisches Untersuchen im wissenschaftspropädeutischen Sinne ermöglichen; anderer- seits muss es mit einem begrenzten Umfang von Sekundärliteratur, ohne be- sonderen finanziellen Aufwand und aus dem Erfahrungsbereich von Oberstu- fenschülerinnen und -schülern zu bewältigen sein.
  •  Schülerinnen und Schüler, die an einem außerschulischen Wettbewerb teilge- nommen haben (z.B. Jugend forscht oder Musikwettbewerbe), können ihren Wettbewerbsbeitrag einbringen, wenn er in schriftlicher Form vorliegt oder wenn sie ihn in eine Facharbeit „einbetten“, z.B. bei Musikwettbewerben oder prakti- schen Beiträgen bei „Jugend forscht“. Das heißt, neben die Beschreibung des Wettbewerbs und des eigenen Beitrags treten z.B. die Vorgeschichte, die wissen- schaftlichen Hintergründe, mögliche Alternativen. Da nicht jeder Wettbewerbsbei- trag für eine Facharbeit geeignet ist, wird die Annahme eines solchen Themas an die Zustimmung der Kursleiterin bzw. des Kursleiters gebunden sowie an die Ge- nehmigung durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.
  •  Facharbeiten im Bereich der modernen Fremdsprachen sollen in der Fremd- sprache abgefasst sein; auch das Kolloquium ist in der Fremdsprache zu führen.
  •  Es besteht die Möglichkeit, dass eine Gruppe von maximal drei Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam eine Arbeit zu einem Thema anfertigt. Das setzt vo- raus, dass das Thema so gestellt wird, dass jedes Gruppenmitglied eine Fachar- beit mit einem klar umrissenen Teilgebiet von angemessenem Umfang (ca. 12 Seiten, s.u.) zu bearbeiten hat, weil nur so die Einzelleistung erkennbar ist und bewertet werden kann.

3. Umfang und Gliederung, Terminierung

Die Facharbeit soll 12 maschinenschriftliche Seiten (ohne Anhang) nicht über- schreiten und neben der Darstellung der Arbeitsergebnisse eine Kurzfassung mit den Kernthesen von maximal einer Seite enthalten, die ihr – hinter dem Deckblatt – voranzusetzen ist. Hinzu kommt eine Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Facharbeit.

Daraus ergibt sich folgende Empfehlung für die Gliederung der Facharbeit:

– Titelblatt
– Kurzfassung
– Inhaltsverzeichnis
– Einleitung
– Hauptteil
– Fazit
– Anhang
– ErklärungüberdieselbständigeAnfertigungderArbeit

Die Facharbeit wird in der Regel im Lauf der Jahrgangsstufe 12 angefertigt, ggf. bereits im Halbjahr 11/2 begonnen und sechs Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2 abgegeben, damit Korrektur, Kolloquium und Bewertung rechtzeitig vor der Zeugnisausstellung des Halbjahres 12/2 und der damit verbundenen Feststellung der Qualifikation im Block I (Qualifikationsphase) abgeschlossen werden können. Über Terminabweichungen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 12 Unterrichtswochen, wobei die Zeit zur Beschaffung von Literatur und anderen Arbeitsmaterialen vor dem offiziellen Beginn der Arbeit liegen kann. Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Bearbeitungszeit verlängern, z.B. bei Krankheit oder bei längeren bzw. witterungsabhängigen Versuchsreihen.

Die Facharbeit ist der Schule in zweifacher Ausfertigung in gehefteter oder gebun- dener Form vorzulegen. Das bewertete Original wird nach der Abiturprüfung zu- rückgegeben, die zweite Ausfertigung bleibt bei der betreuenden Lehrkraft bzw. in der Schule; die Schule führt einen Themenkatalog.

4. Betreuung

Wenn zwischen Lehrkraft und Schülerin bzw. Schüler Einigkeit über den Themen- bereich erzielt worden ist, wird zunächst ein Arbeitstitel formuliert; nach einer kur- zen Einarbeitungsphase (maximal zwei Wochen) legt die betreuende Lehrkraft das endgültige Thema fest und bestimmt den Abgabetermin. Eine schriftliche Ver- einbarung, die das Thema der Arbeit und den Bearbeitungszeitraum sowie den Abgabetermin fixiert, ist von der Schülerin bzw. dem Schüler und der betreuenden Lehrkraft zu unterschreiben.

Jede Lehrkraft, die einen Leistungskurs unterrichtet, ist verpflichtet, Facharbeiten zu betreuen; die ungefähre Anzahl ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Mitglieder einer Jahrgangsstufe und der Anzahl der Leistungskurse. Schülerin- nen und Schüler haben keinen Anspruch auf die Betreuung durch eine be- stimmte Lehrkraft.

Die Betreuung umfasst neben der Hilfe bei der Themenfindung Unterstützung bei der Zeitplanung und praktische Hilfen (z.B. bezüglich der Möglichkeiten der Literaturbeschaffung, Literaturhinweise, Tipps beim Versuchsaufbau, Bereitstellung von Hilfsmitteln), Korrektur, Durchführung des Kolloquiums, Bewertung.

Hinzu kommen sollten mindestens drei Begleitgespräche, in denen die Lehrkraft für Fragen zur Verfügung steht, sich über den Fortschritt der Arbeit informiert und bei eventuellen Schwierigkeiten berät, ohne allerdings dadurch die Selbstständigkeit der Arbeit einzuschränken. Das erste ausführliche Gespräch sollte im Zusammenhang mit der Planung und der endgültigen Themenstellung stattfinden, ein weiteres nach Abschluss der Vorarbeiten, um zu verhindern, dass ein falscher Weg einge- schlagen oder unökonomisch gearbeitet wird. Ein drittes Gespräch bietet sich nach Abschluss des Entwurfs an, damit noch letzte Ratschläge für die Textgestaltung ge- geben werden können. Diese begleitenden Gespräche geben der Verfasserin bzw. dem Verfasser Sicherheit und ermöglichen der Lehrkraft Einblicke in die Arbeitswei- se und damit Erkenntnisse über die Selbstständigkeit der Erarbeitung. Der Inhalt der Begleitgespräche ist von der Lehrkraft stichwortartig festzuhalten.

5. Bewertung und Einbringen in die Qualifikation

Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer korrigiert und bewertet die Facharbeit und führt anschließend möglichst mit einer weiteren Lehrkraft mit der Verfasserin bzw. dem Verfasser ein Kolloquium durch, mit dem nicht nur die Selbstständigkeit der Arbeit festgestellt wird, sondern auch die Möglichkeit zu Klarstellungen und Korrek- turen geboten wird. Das Ergebnis des Kolloquiums wird in die Bewertung der Fach- arbeit einbezogen.

Note und Punktzahl für die Facharbeit werden spätestens zwei Tage nach Ab- schluss des Kolloquiums mitgeteilt und begründet.

Für die Bewertung der Facharbeit sind folgende Kriterien wichtig:

Konzentration auf die Themenstellung; sinnvolle Gliederung; Nachvollziehbarkeit der Darstellung; korrekte Anwendung von Fachbegriffen; klares Ergebnis bzw. Be- nennung der Gültigkeitsbedingungen des Ergebnisses; angemessene Anwendung fachspezifischer Methoden, Methodenbewertung; Selbstständigkeit; Qualität und Umfang der Recherchen; Aussagekraft der Kurzfassung; normgerechtes Zitieren, normgerechte Literaturangaben; Qualität von Zeichnungen und Abbildungen; sprachliche Korrektheit; angemessener Ausdruck; äußere Form und Layout.

Für die Einbringung in die Qualifikation gilt:

Nur wenn sie mit mindestens ausreichend (5 Punkten) bewertet worden ist, kann die Note der Facharbeit in die Qualifikation im Block I (Qualifikationsphase) am Ende des Halbjahres 12/2 – einfach gewichtet – einbezogen werden. Schülerinnen und Schüler treffen vor Zeugnisausstellung die bindende Entscheidung, ob sie die Note der Facharbeit in die Qualifikation einbringen wollen und diese damit auf dem Zeugnis 12/2 erscheinen soll. In diesem Fall wird sie automatisch auch ins Abitur- zeugnis übernommen.