BLL

Die Jahresarbeit als Besondere Lernleistung (BLL)

 Vorbereitung und Themenfindung

Eine Jahresarbeit ist nicht an die Teilnahme an einem bestimmten Kurs gebunden; sie muss lediglich einem schulischen Fach bzw. zwei oder mehreren schulischen Fächern zuzuordnen sein (sog. Referenzfach/Referenzfächer) und vor Beginn der Arbeit mit einer Lehrkraft bzw. bei einem Fächer verbindenden Thema mit mehreren Lehrkräften abgestimmt sein. Gleichwohl kann sich eine Jahresarbeit auch aus der Arbeit in einem bestimmten Kurs (Leistungskurs/Grundkurs/ AG) entwickeln. Falls die BLL das fünfte Prüfungsfach ersetzten soll, muss sie dem fünften Prüfungsfach zugeordnet sein. (Hinweis: Dies sollte schon vor der Erstellung der BLL bedacht werden.)

Über die Zulassung eines Themas als Jahresarbeit entscheidet die Lehrkraft des Referenzfachs, in Zweifelsfällen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

Das Thema einer Jahresarbeit kann z.B. aus folgenden Bereichen stammen:

1. Untersuchungen und Darstellungen im Sinne forschenden Lernens

2.Kritisches Einordnen und Darstellen/Präsentieren eigener künstlerischer (auch sportlicher) Tätigkeit

3. Untersuchen und reflektierendes Darstellen gesellschaftlichen, sozialen oder wirt- schaftlichen Handelns

Zu den drei hier genannten Feldern einige Beispiele:

Zu 1:

Eine Jahresarbeit mit dem Rahmenthema „Renaturierung von Gewässern“ (Refe- renzfächer: Biologie/Erdkunde/Sozialkunde) kann sich zum Beispiel aus der Unter- richtseinheit eines Kurses, einer Exkursion, der Arbeit einer Umwelt-AG, einem Wettbewerb oder einem ökologischen Praktikum entwickeln und sollte an einem konkreten Beispiel Notwendigkeiten, Probleme und Lösungsmöglichkeiten darstel- len; hierbei wäre nach dem Sinn der Renaturierung gerade dieses Gewässers zu fragen, es könnten die finanziellen Aufwendungen bewertet, die Zusammenarbeit mit Behörden oder Verbänden beleuchtet und die Erfolgsaussichten und der Nutzen kalkuliert werden.

Eine Jahresarbeit mit dem Rahmenthema „Rezeption des antiken Dramas“ (Referenzfächer Deutsch/Latein/Griechisch/Geschichte/Theater-AG) könnte die Spielpläne deutscher Bühnen in einem bestimmten Zeitraum analysieren und ausgewählte Beispiele – nach Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Intendanzen bzw. Regisseuren und nach Auswertung von Kritiken oder Publikumsbefragungen – besprechen. Dabei könnte die Kernfrage auf die Kriterien abzielen, nach denen antike Dramen heute ausgewählt bzw. in einer bestimmten Abwandlung oder modernen Interpretation inszeniert werden.

Zu 2:

Eine Schülerin möchte am Wettbewerb „Jugend musiziert“ teilnehmen. Die Jahresarbeit (Referenzfach Musik) stellt die Vorbereitungen zum Wettbewerb dar, begründet die Auswahl des vorzutragenden Stücks, ordnet es in die Musikgeschichte bzw. in das Schaffen des Komponisten und in das Interpretationsspektrum ein, bespricht spezielle Schwierigkeiten des Vortrags, berücksichtigt die Beiträge der Mitbewerber,um eine Auswahl möglicher Bearbeitungsaspekte zu nennen. Die besondere Lernleistung besteht in einem solchen Fall aus der eigentlichen Jahresarbeit, einer erneuten Präsentation des Vortrags in der Schule und dem abschließenden Kolloquium; sie wird unabhängig von dem im Wettbewerb erreichten Preis oder Rang bewertet.

Zu 3:

Eine Jahresarbeit könnte sich aus einem Betriebspraktikum der Jahrgangsstufe 11/1 entwickeln (Rahmenthema z.B.: Der Sport-Einzelhandel in einer bestimmten Stadt; Referenzfächer: Sport/Sozialkunde). Neben einer Dokumentation des eigentlichen Praktikums z.B. in Form eines kritischen Berichtes sollten Fragen aus den Bereichen Marketing, Markendominanz, Werbung, Zielgruppen, Freizeitverhalten berührt und die speziellen Probleme des Sport-Einzelhandels und des Standorts behandelt werden. Auch das Berufsbild des Sport-Fachverkäufers (Soll-Ist- Vergleich Fortbildung/ Berufsaussichten) könnte behandelt werden, z.B. mit ergän- zenden Recherchen beim Arbeitsamt oder bei Fachverbänden.

Anregungen für Jahresarbeiten finden sich auch in allen Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe, z.B. unter den Vorschlägen für fächerverbindende Unterrichtseinheiten oder unter den Wahlthemen für den Freiraum. Da in jedem Kurs eine Auswahl aus den in den Lehrplänen gemachten Vorschlägen getroffen werden muss, bleiben genügend Themen für eine Jahresarbeit übrig.

In jedem Fall sollte die Verfasserin bzw. der Verfasser einer Jahresarbeit dem Thema ein besonderes Interesse entgegenbringen, ggf. auch persönlich betroffen sein, denn eine durch die Sache bedingte Motivation ist Grundvoraussetzung für das Gelingen eines so umfangreichen und anspruchsvollen Vorhabens.

Themenstellung einer Jahresarbeit
– Das Thema einer Jahresarbeit muss konkret sein. (Nicht: „Wie ist die Welt entstanden?“ sondern: „Die Weltentstehungslehre bei Lukrez im Vergleich mit …“)

– Eine bloße Beschreibung von Sachverhalten genügt nicht, sondern es müssen alle Anforderungsbereiche der EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung) berücksichtigt werden:

Anforderungsbereich I:
Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang;
Beschreibung und Anwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.

Anforderungsbereich II:

Selbständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang;

selbständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte

 

Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.

Anforderungsbereich III:

Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständi- gen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wer- tungen zu gelangen und das eigene Vorgehen kritisch zu beurteilen. Dabei werden aus den gelernten Methoden und Verfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.

  •   Das Thema muss einerseits eigenes Nachforschen, Nachdenken und kritisches Untersuchen im wissenschaftspropädeutischen Sinne ermöglichen; andererseits muss es mit einem begrenzten Umfang von Sekundärliteratur, ohne besonderen finanziellen Aufwand und aus dem Erfahrungsbereich von Oberstufenschülerinnen und -schülern zu bewältigen sein.
  •   Schülerinnen und Schüler, die an einem außerschulischen Wettbewerb teilge- nommen haben (z.B. Jugend forscht oder Musikwettbewerbe), können ihren Wettbewerbsbeitrag als BLL einbringen, wenn sie ihn in eine Jahresarbeit „einbetten“. Das heißt, neben die Beschreibung des Wettbewerbs und des eigenen Beitrags treten z.B. die Vorgeschichte, die wissenschaftlichen Hintergründe, mögliche Alternativen. Darstellung des Arbeitsprozesses und Kurzfassung dürfen auch bei diesen Arbeiten nicht fehlen. Jahresarbeiten im Bereich der modernen Fremdsprachen sollen in der Fremdsprache abgefasst sein; auch das Kolloquium ist in der Fremdsprache zu führen.
  •  Es besteht die Möglichkeit, dass eine Gruppe von maximal drei Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam eine Jahresarbeit zu einem Thema anfertigt. Dabei muss das Thema so gestellt sein, dass jedes Gruppenmitglied ein klar umrissenes Teilgebiet des Rahmenthemas von angemessenem Umfang zu bearbeiten hat, weil nur so die Einzelleistung erkennbar ist und bewertet werden kann.

Umfang und Gliederung, Terminierung

Die Jahresarbeit muss in Niveau und Umfang dem Gewicht entsprechen, das ihr in der Abiturqualifikation zukommt.
Sie umfasst ca. 20 bis 25 maschinenschriftliche Seiten (ohne Anhang) und ent- hält neben der Darstellung der Arbeitsergebnisse eine Kurzfassung mit den Kernthesen von maximal einer Seite, die der Jahresarbeit – hinter dem Deckblatt – voranzusetzen ist. Hinzu kommt eine Beschreibung des Arbeitsprozesses, die z.B. die Themenfindung, die Motivation für das Thema, die Wege zur verwendeten Literatur, Fehlversuche oder Irrwege, die Ergebnisse der Zwischengespräche behandeln kann. Ferner muss eine Erklärung über die selbstständige Anfertigung beigefügt werden.

Daraus ergibt sich folgende Empfehlung für die Gliederung der Jahresarbeit:

– Titelblatt

– Kurzfassung

– DarstellungdesArbeitsprozesses

– Inhaltsverzeichnis – Einleitung
– Hauptteil
– Fazit

– Anhang
– ErklärungüberdieselbstständigeAnfertigungderArbeit

Die Jahresarbeit wird in der Regel im Lauf der Jahrgangsstufe 12 angefertigt und in der Regel am Ende von 12/2 abgegeben. Kolloquium und ggf. Präsentation sind bis spätestens vor den Weihnachtsferien der Jahrgangsstufe 13 abzuschließen. Über Terminabweichungen (z. B. bei besonderen Wettbewerben) entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Endnote erscheint auf dem Zeugnis der Jahrgangsstufe 13.

Die Jahresarbeit ist der Schule in zweifacher Ausfertigung in gebundener oder gehefteter Form vorzulegen. Das bewertete Original wird nach der Abiturprüfung zurückgeben, die zweite Ausfertigung bleibt bei der betreuenden Lehrkraft bzw. in der Schule; Die Schule führt einen Themenkatalog.

Betreuung

Wer eine Jahresarbeit anfertigen möchte, unterbreitet einer Lehrkraft seiner Wahl, die in der Oberstufe seiner Schule unterrichtet, diesen Wunsch (bei Fächer verbindender Thematik zwei oder mehreren Lehrkräften), schlägt einen Themenbereich oder ein Thema vor bzw. holt sich Rat, über welches Thema eine Jahresarbeit geschrieben werden könnte. Zunächst wird ein Arbeitstitel formuliert; nach einer Einarbeitungsphase (etwa ein bis zwei Monate) legt die betreuende Lehrkraft das endgültige Thema fest und bestimmt den Abgabetermin. Eine schriftliche Vereinbarung, die das Thema der Arbeit und den Bearbeitungszeitraum sowie den Abgabetermin fixiert, ist von der Schülerin bzw. dem Schüler und der betreuenden Lehrkraft zu unterschreiben. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, ein bis zwei Jahresarbeiten im Schuljahr zu betreuen; ein Anspruch einer Schülerin oder eines Schülers auf die Betreuung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

Die Betreuung umfasst Hilfe bei der Themenfindung, mindestens vier Begleitgespräche, die stichwortartig von der betreuenden Lehrkraft zu protokollieren sind, Unterstützung bei der Zeitplanung und praktische Hilfen (z.B. bezüglich der Möglichkeiten der Literaturbeschaffung, Literaturhinweise, Tipps beim Versuchsaufbau, Bereitstellung von Hilfsmitteln), Korrektur, Durchführung des Kolloquiums, Bewertung.

 

Stellt die betreuende Lehrkraft fest, dass die Arbeit nach dem zweiten Begleitgespräch keinerlei Fortschritte macht, kann sie mit einer Fristsetzung von sechs Wochen die weitere Betreuung ablehnen; dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen festgelegten Termin für ein Begleitgespräch unentschuldigt versäumt.

Bewertung und Einbringen in die Qualifikation
Jahresarbeit und Kolloquium werden im Verhältnis 3 : 1 bewertet,

Jahresarbeit, Präsentation und Kolloquium im Verhältnis 2 : 1 : 1.

Kriterien für die Bewertung der Jahresarbeit:

Konzentration auf die Themenstellung; sinnvolle Gliederung; Nachvollziehbarkeit der Darstellung; korrekte Anwendung von Fachbegriffen; klares Ergebnis bzw. Benennung der Gültigkeitsbedingungen des Ergebnisses; angemessene Anwendung fachspezifischer Methoden, Methodenbewertung; Selbstständigkeit; Qualität und Umfang der Recherchen; kritische Dokumentation des Arbeitsprozesses; Aussagekraft der Kurzfassung; normgerechtes Zitieren, normgerechte Literaturangaben; Qualität von Zeichnungen und Abbildungen; sprachliche Korrektheit; angemessener Ausdruck; äußere Form und Layout.

Kriterien für die Bewertung des Kolloquiums:

Sprachliches Darstellungsvermögen; Verständlichkeit und Folgerichtigkeit der Dar- stellung; Argumentationssicherheit; Reaktionsfähigkeit auf Zusatzfragen; Umfang des Wissens und Könnens im Themenumfeld der Jahresarbeit.

Kriterien für die Bewertung der Präsentation:

Erklären und Einordnen des fachlichen Teils; Sicherheit beim Versuchsaufbau bzw. beim Vorspielen; angemessene sprachliche Gestaltung des Vortrags; Anschaulichkeit von Grafiken; eigenständige Interpretation des eigenen oder fremden Kunstwerks oder Musikstücks; selbstkritische Bewertung der Präsentation.

Die Jahresarbeit wird von der betreuenden Lehrkraft (bei Fächer verbindender Thematik in Absprache) bewertet und wie eine Abiturarbeit einer weiteren Lehrkraft zur Zweitkorrektur vorgelegt. Diese führt auch Protokoll beim Kolloquium.

Das Kolloquium und ggf. die Präsentation werden von der betreuenden Lehrkraft in Absprache mit der Protokoll führenden Lehrkraft bewertet.

Schulleiterin bzw. Schulleiter, MSS – Leiterin bzw. MSS – Leiter und die jeweilige Fachbereichsleitung können gemeinsam oder einzeln an Kolloquium und Präsentation teilnehmen.

Note und Punktzahl für die Jahresarbeit werden spätestens zwei Tage nach Abschluss des Kolloquiums bzw. der Präsentation mitgeteilt und begründet. Schulen haben auch die Möglichkeit, Kolloquium und Präsentation als schulöffentliche Veranstaltungen durchzuführen (z.B. vor allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Kurses im Referenzfach).

Die Note der Besonderen Lernleistung kann in die Qualifikation im Prüfungsbereich eingebracht werden. Falls die BLL das fünfte Prüfungsfach ersetzten soll, muss sie dem fünften Prüfungsfach zugeordnet sein. (Hinweis: Dies sollte schon vor der Erstellung der BLL bedacht werden.) Diese Note hat dann das gleiche Gewicht wie die Gesamtnote in einem Prüfungsfach. Über die Einbringung in die Qualifikation in Block II (Prüfungsbereich) kann erst nach Abschluss der mündlichen Prüfungen entschieden werden, weil erst dann feststeht, welche Berechnung den besseren Notendurchschnitt ergibt. Soll die Jahresarbeit das verpflichtende 5. Prüfungsfach ersetzen, ist diese Entscheidung mit der Benennung des mündlichen Prüfungsfachs zu erklären. Eine ersatzweise Einbringung der BLL nach Absolvierung der 5. verpflichtenden Prüfung ist nicht möglich.

Grundsätzlich gilt: Die Qualifikation in Block II und die Höchstpunktzahl der Ge- samtqualifikation kann mit und ohne Jahresarbeit erreicht werden.

Wird eine Jahresarbeit eingebracht, hat sie den Anteil von 20% der Qualifikation in Block II (Prüfungsbereich) (vgl. Informationsbroschüre zur MSS). Wer in seiner Jahresarbeit besser als im Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer abgeschnitten hat, wird im Hinblick auf die Gesamtpunktzahl und die Durchschnittsnote des Abiturs die Jahresarbeit einbringen; sie wird vierfach gewichtet und zu den Prüfungsergebnissen – diese jeweils auch vierfach gewichtet – addiert.

Wer in der Jahresarbeit gleich oder schlechter abgeschnitten hat als im Durch- schnitt seiner vier Prüfungsfächer, braucht die Punkte der Jahresarbeit nicht einzu- bringen, weil sie keine Verbesserung der Durchschnittsnote bewirken. In diesem Fall werden die Prüfungsergebnisse in allen vier Prüfungsfächern fünffach gewichtet. Unabhängig von der Einbringung können das Thema der Jahresarbeit und die Bewertung als Anlage dem Abiturzeugnis beigefügt werden; das kann für spätere Bewerbungen von Bedeutung sein.